Öffentliche Auftraggeber wie Kommunen und deren Einrichtungen sind verpflichtet, Investitionsmaßnahmen nach den Regeln der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (kurz: Vergabeordnung bzw. VgV) auszuschreiben und zu vergeben. Je nach Schwellwert gelten unterschiedliche Anforderungen an die öffentliche Vergabe.
Bei der öffentlichen Ausschreibung kann sich jedes Unternehmen, welches an dem Auftrag interessiert ist, mit einem Angebot bewerben. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Ausschreibung sind Vertragsverhandlungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den sich bewerbenden Unternehmen unzulässig.
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